Urteilsfähigkeit 2.0. Optimierte Selbstbestimmung und Supported Decision Making im Kontext der UN - Behindertenrechtskonvention – Ein Modell am Beispiel von Demenz

Par : Daniel Rosch, Charlotte Wetterauer, Manuel Trachsel
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  • Nombre de pages136
  • FormatPDF
  • ISBN978-3-7272-0999-4
  • EAN9783727209994
  • Date de parution22/05/2025
  • Protection num.Digital Watermarking
  • Taille6 Mo
  • Infos supplémentairespdf
  • ÉditeurStampfli

Résumé

Die Urteilsfähigkeit ist ein für viele Rechtsbereiche bedeutsames Konzept. Sie gehört zu den Grundlagen eigenverantwortlichen Handelns im Recht und ist im Kern interdisziplinär angelegt. In diesem Buch wird die Urteilsfähigkeit rechtlich hergeleitet und in den Kontext der Selbstbestimmung nach der UN-Behindertenrechtskonvention gestellt. Darüber hinaus wird die Beurteilung der Urteilsfähigkeit mit Supported Decision Making (unterstützender Entscheidungsfindung) verknüpft und ein Modell vorgeschlagen, wie die Urteilsfähigkeit im Rahmen des Prozesses des Supported Decision Making beurteilt werden kann.
Das Modell wird am Beispiel der Selbstbestimmung von Personen mit Demenz konkretisiert. Die Ergebnisse weisen über das eigentliche zivilrechtliche Personenrecht hinaus, zunächst in das Gesundheitswesen, aber auch in andere Bereiche, in denen die Urteilsfähigkeit eine wichtige Komponente ist.
Die Urteilsfähigkeit ist ein für viele Rechtsbereiche bedeutsames Konzept. Sie gehört zu den Grundlagen eigenverantwortlichen Handelns im Recht und ist im Kern interdisziplinär angelegt. In diesem Buch wird die Urteilsfähigkeit rechtlich hergeleitet und in den Kontext der Selbstbestimmung nach der UN-Behindertenrechtskonvention gestellt. Darüber hinaus wird die Beurteilung der Urteilsfähigkeit mit Supported Decision Making (unterstützender Entscheidungsfindung) verknüpft und ein Modell vorgeschlagen, wie die Urteilsfähigkeit im Rahmen des Prozesses des Supported Decision Making beurteilt werden kann.
Das Modell wird am Beispiel der Selbstbestimmung von Personen mit Demenz konkretisiert. Die Ergebnisse weisen über das eigentliche zivilrechtliche Personenrecht hinaus, zunächst in das Gesundheitswesen, aber auch in andere Bereiche, in denen die Urteilsfähigkeit eine wichtige Komponente ist.