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Das Recht auf Widerstand zum Schutz der Verfassung. "Staat soll handlungsfähig bleiben"
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- Nombre de pages4
- FormatePub
- ISBN978-3-7549-9749-9
- EAN9783754997499
- Date de parution23/06/2023
- Protection num.Digital Watermarking
- Taille784 Ko
- Infos supplémentairesepub
- Éditeurepubli
Résumé
Wider¬stands¬rechts in der Bundesrepublik.
Mit Frau Dr. Dr. Angela Merkel, Ex Bundeskanzler ,
E-Buch Auf das Handy oder Tablett speichern! Deine Rechte als Bürger-
Es gibt Momente, in denen der Einzelne die moralische Pflicht hat, zu widersprechen und sich zu widersetzen.
Das erkennt auch unsere Verfassung an.
Im Artikel 20 unseres Grundgesetzes ist das Recht zum Widerstand festgeschrieben, und zwar, ich zitiere gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
(1) Die Bun¬des¬re¬pu¬blik Deutsch¬land ist ein demo¬kra¬ti¬scher und sozia¬ler Bundesstaat.
(2) Alle Staats¬ge¬walt geht vom Volke aus.
Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstim¬mun¬gen und durch beson¬dere Organe der Gesetz¬ge¬bung, der voll¬zie-hen¬den Gewalt und der Recht¬spre¬chung ausgeübt (3) Die Gesetz¬ge¬bung ist an die ver¬fas¬sungs¬mä¬ßige Ordnung, die voll¬zie¬hende Gewalt und die Recht¬spre¬chung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unter¬nimmt, diese Ordnung zu besei¬ti¬gen, haben alle Deut¬schen das Recht zum Wider¬stand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Ent¬schei¬dend ist im hier dis¬ku¬tier¬ten Zusam¬men¬hang Absatz 4, der aus¬drück-lich ein Recht zum Wider¬stand ein¬räumt - aller¬dings unter zwei Bedin¬gun¬gen: dass nach¬weis¬lich die ver¬fas¬sungs¬mä¬ßige Ordnung besei¬tigt werden soll, sowie: dass alle bis¬he¬ri¬gen gesetz¬li¬chen Mittel tat¬säch¬lich aus¬ge¬schöpft sind. Adressat sind die Bürger In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Gemeint ist die Ordnung der parlamentarischen Demokratie, des sozialen und föderalen Rechtsstaates, die in Artikel 20 Absatz 1 bis 3 genannt werden. Der Widerstandsartikel richtet sich an die Bürger - ganz anders als die Regelungen, die gleichzeitig als Notstandsverfassung ins Grundgesetz eingefügt wurden.
Während diese die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen stärken sollen, ermächtigt Artikel 20 Absatz 4 ausdrücklich die Bürger.
Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstim¬mun¬gen und durch beson¬dere Organe der Gesetz¬ge¬bung, der voll¬zie-hen¬den Gewalt und der Recht¬spre¬chung ausgeübt (3) Die Gesetz¬ge¬bung ist an die ver¬fas¬sungs¬mä¬ßige Ordnung, die voll¬zie¬hende Gewalt und die Recht¬spre¬chung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unter¬nimmt, diese Ordnung zu besei¬ti¬gen, haben alle Deut¬schen das Recht zum Wider¬stand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Ent¬schei¬dend ist im hier dis¬ku¬tier¬ten Zusam¬men¬hang Absatz 4, der aus¬drück-lich ein Recht zum Wider¬stand ein¬räumt - aller¬dings unter zwei Bedin¬gun¬gen: dass nach¬weis¬lich die ver¬fas¬sungs¬mä¬ßige Ordnung besei¬tigt werden soll, sowie: dass alle bis¬he¬ri¬gen gesetz¬li¬chen Mittel tat¬säch¬lich aus¬ge¬schöpft sind. Adressat sind die Bürger In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Gemeint ist die Ordnung der parlamentarischen Demokratie, des sozialen und föderalen Rechtsstaates, die in Artikel 20 Absatz 1 bis 3 genannt werden. Der Widerstandsartikel richtet sich an die Bürger - ganz anders als die Regelungen, die gleichzeitig als Notstandsverfassung ins Grundgesetz eingefügt wurden.
Während diese die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen stärken sollen, ermächtigt Artikel 20 Absatz 4 ausdrücklich die Bürger.























