SOLDES
Jusqu'à -70% sur une sélection d'articles*
Kanonische Ideale und politische Pragmatik. Das Wormser Konkordat im Spannungsfeld hochmittelalterlicher Herrschaftspraxis
Par :Formats :
Disponible dans votre compte client Decitre ou Furet du Nord dès validation de votre commande. Le format PDF est :
- Compatible avec une lecture sur My Vivlio (smartphone, tablette, ordinateur)
- Compatible avec une lecture sur liseuses Vivlio
- Pour les liseuses autres que Vivlio, vous devez utiliser le logiciel Adobe Digital Edition. Non compatible avec la lecture sur les liseuses Kindle, Remarkable et Sony
, qui est-ce ?Notre partenaire de plateforme de lecture numérique où vous retrouverez l'ensemble de vos ebooks gratuitement
Pour en savoir plus sur nos ebooks, consultez notre aide en ligne ici
- Nombre de pages92
- FormatPDF
- ISBN978-3-96091-351-1
- EAN9783960913511
- Date de parution29/08/2014
- Protection num.Digital Watermarking
- Taille1 Mo
- Infos supplémentairespdf
- ÉditeurAkademische Verlagsgemeinschaf
Résumé
Das im Jahr 1122 zwischen Kaiser Heinrich V. und Papst Calixt II. geschlossene Wormser Konkordat wird in der Forschung als das Rechtsdokument beurteilt, welches entscheidend zur Beilegung des unter Heinrich IV. begonnenen Investiturstreites beigetragen und die politischen Beziehungen zwischen dem römisch-deutschen König bzw. Kaiser sowie dem Reichsepiskopat nachhaltig verändert habe. Entgegen dieser in der Forschung verbreiteten Annahme wird in der vorliegenden Arbeit indes nachgewiesen, dass die im Konkordat kodifizierten Rechtsnormen keine durchgreifende politische Wirkung im Hochmittelalter entfalten konnten.
Anhand von Analysen des Konkordats und seiner Vorgängerverträge von Sutri und Ponte Mammolo sowie unter Berücksichtigung der Praxis der Bischofseinsetzungen unter Lothar III. von Supplinburg und Friedrich I. Barbarossa wird aufgezeigt, dass das gegenwärtig nach wie vor aktuelle Geschichtsbild zum Wormser Konkordat nicht unhinterfragt bestehen bleiben kann. Vielmehr ist zu erkennen, dass sich König, Adel und Kirche des Reiches nur unter der Herrschaft Lothars III.
an die Rechtsnormen des Vertrages hielten, hingegen schon in der Herrschaftszeit Friedrichs I. eine unmittelbare Anknüpfung an die politische Praxis der "ottonisch-salischen Reichskirche" des 10. und 11. Jahrhunderts erfolgt ist.
Anhand von Analysen des Konkordats und seiner Vorgängerverträge von Sutri und Ponte Mammolo sowie unter Berücksichtigung der Praxis der Bischofseinsetzungen unter Lothar III. von Supplinburg und Friedrich I. Barbarossa wird aufgezeigt, dass das gegenwärtig nach wie vor aktuelle Geschichtsbild zum Wormser Konkordat nicht unhinterfragt bestehen bleiben kann. Vielmehr ist zu erkennen, dass sich König, Adel und Kirche des Reiches nur unter der Herrschaft Lothars III.
an die Rechtsnormen des Vertrages hielten, hingegen schon in der Herrschaftszeit Friedrichs I. eine unmittelbare Anknüpfung an die politische Praxis der "ottonisch-salischen Reichskirche" des 10. und 11. Jahrhunderts erfolgt ist.





