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Die Gesamtschuld
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- FormatePub
- ISBN978-1-393-84415-0
- EAN9781393844150
- Date de parution10/08/2021
- Protection num.Adobe DRM
- Infos supplémentairesepub
- ÉditeurRelay Publishing
Résumé
Viele Juristen und Juristinnen in der Ausbildung scheuen bestimmte Bereiche des Allgemeinen Teils des Schuldrechts. Zum einen ist dieser Teilbereich höchst umfangreich mit sehr vielen Streitpunkten, die man für den Ernstfall lernen muss. Zum anderen sind Probleme enthalten, die sich nicht einfach erschließen oder für die es schlicht keine brauchbare Literatur gibt. Eine solche schwierige Materie ist die Gesamtschuld und insbesondere die gestörte Gesamtschuld. Man möge sich einmal ein beliebiges Lehrbuch zum Schuldrecht heraussuchen und prüfen, wie detailliert dieses Thema erklärt ist. Nach meiner Erfahrung wird die Problematik nur stiefmütterlich behandelt oder gleich in der Breite einer Dissertation ausgelotet. Hier besteht ein Bedarf an einer tieferen Erklärung, die sich aber nicht in zu viele Feinheiten verästelt, sodass der Gesamtüberblick gewahrt werden kann.
Obgleich das Schuldrecht ganz am Anfang der Ausbildung gelehrt wird, ist es doch keine einfache Materie. Gerade zur Gesamtschuld gibt es mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die man kennen sollte und deren Einzelheiten man in einer Prüfungsarbeit kaum aus dem Gesetz ableiten kann. Diese Behauptungen mancher Juristen, dass man alle Streitstände aus dem Gesetz entnehmen könne, halte ich nicht für zutreffend. Insofern ist eine komprimierte Darstellung erforderlich, die auch für Studierende brauchbar ist.
Von ganz besonderer Bedeutung gerade in der ersten Staatsprüfung ist die Störung der Gesamtschuld. Vielen Bearbeitern unterlaufen hier Fehler, wenn sie denn überhaupt erkannt haben, dass eine gestörte Gesamtschuld zu diskutieren ist. Dann sind häufig keine ausreichenden Kenntnisse der Problematik vorhanden oder die Bearbeiter wissen nicht, wie man die Diskussion in das Gutachten an der richtigen Stelle einbaut.
In den nachfolgenden Ausführungen werden die theoretischen Grundlagen der Gesamtschuld mit kleineren Beispielen verständlich erklärt und auch anhand von ausführlich im Gutachtenstil gelösten Übungsfällen vertieft. Dadurch wird - anders als in vielen anderen Darstellungen der Problematik - gewährleistet, dass der Leser sieht, wo man die entsprechenden Punkte in einem Gutachten erörtern muss. Allzu oft machen Studierende die Erfahrung, dass sie ihr theoretisches Wissen im Ernstfall nicht an der richtigen Stelle in der Klausur oder Hausarbeit behandeln. Des Weiteren sind zahlreiche Literaturangaben und Nachweise aus der Rechtsprechung angeführt, um ein Nachschlagen etwa für eine Hausarbeit zu erleichtern.
Obgleich das Schuldrecht ganz am Anfang der Ausbildung gelehrt wird, ist es doch keine einfache Materie. Gerade zur Gesamtschuld gibt es mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, die man kennen sollte und deren Einzelheiten man in einer Prüfungsarbeit kaum aus dem Gesetz ableiten kann. Diese Behauptungen mancher Juristen, dass man alle Streitstände aus dem Gesetz entnehmen könne, halte ich nicht für zutreffend. Insofern ist eine komprimierte Darstellung erforderlich, die auch für Studierende brauchbar ist.
Von ganz besonderer Bedeutung gerade in der ersten Staatsprüfung ist die Störung der Gesamtschuld. Vielen Bearbeitern unterlaufen hier Fehler, wenn sie denn überhaupt erkannt haben, dass eine gestörte Gesamtschuld zu diskutieren ist. Dann sind häufig keine ausreichenden Kenntnisse der Problematik vorhanden oder die Bearbeiter wissen nicht, wie man die Diskussion in das Gutachten an der richtigen Stelle einbaut.
In den nachfolgenden Ausführungen werden die theoretischen Grundlagen der Gesamtschuld mit kleineren Beispielen verständlich erklärt und auch anhand von ausführlich im Gutachtenstil gelösten Übungsfällen vertieft. Dadurch wird - anders als in vielen anderen Darstellungen der Problematik - gewährleistet, dass der Leser sieht, wo man die entsprechenden Punkte in einem Gutachten erörtern muss. Allzu oft machen Studierende die Erfahrung, dass sie ihr theoretisches Wissen im Ernstfall nicht an der richtigen Stelle in der Klausur oder Hausarbeit behandeln. Des Weiteren sind zahlreiche Literaturangaben und Nachweise aus der Rechtsprechung angeführt, um ein Nachschlagen etwa für eine Hausarbeit zu erleichtern.























