Zur Legalität der Schatzsuche mit dem Metalldetektor in Niedersachsen. Fachwissenschaftliches Journal
Par :Formats :
Disponible dans votre compte client Decitre ou Furet du Nord dès validation de votre commande. Le format ePub protégé est :
- Compatible avec une lecture sur My Vivlio (smartphone, tablette, ordinateur)
- Compatible avec une lecture sur liseuses Vivlio
- Pour les liseuses autres que Vivlio, vous devez utiliser le logiciel Adobe Digital Edition. Non compatible avec la lecture sur les liseuses Kindle, Remarkable et Sony
- Non compatible avec un achat hors France métropolitaine

Notre partenaire de plateforme de lecture numérique où vous retrouverez l'ensemble de vos ebooks gratuitement
Pour en savoir plus sur nos ebooks, consultez notre aide en ligne ici
- Nombre de pages36
- FormatePub
- ISBN978-3-947254-09-5
- EAN9783947254095
- Date de parution25/03/2021
- Protection num.Adobe DRM
- Taille456 Ko
- Infos supplémentairesepub
- ÉditeurEvz-Verlag
Résumé
Nachfolgend wird die denkmalschutzrechtliche Situation für Sondengänger in Niedersachsen wiedergegeben. Sie unterscheidet sich je nach Bundesland, da jedes Bundesland den Denkmalbegriff anders definiert.
Die Schatzsuche ist rechtlich gesehen nicht bloß die Suche nach der mit Goldmünzen vergrabenen Schatztruhe eines Seeräubers, sondern bereits die Suche nach einer Coca-ColaDose, die Suche nach dem in Deutschland drei millionsten vorhandenen Reichspfennig von 1898 oder der Suche nach im Wald verlorenen Patronenhülsen.
Dabei wird nicht unterschieden, wie die Suche erfolgt. Ob mit den bloßen Augen, einer Wünschelrute, dem zufälligen Graben mit einer Schaufel oder unter Zuhilfenahme eines Metalldetektors. Inwiefern kollidiert also die Schatzsuche in Niedersachsen mit dem Denkmalschutzgesetz (DSchG ND)?
Dabei wird nicht unterschieden, wie die Suche erfolgt. Ob mit den bloßen Augen, einer Wünschelrute, dem zufälligen Graben mit einer Schaufel oder unter Zuhilfenahme eines Metalldetektors. Inwiefern kollidiert also die Schatzsuche in Niedersachsen mit dem Denkmalschutzgesetz (DSchG ND)?
Nachfolgend wird die denkmalschutzrechtliche Situation für Sondengänger in Niedersachsen wiedergegeben. Sie unterscheidet sich je nach Bundesland, da jedes Bundesland den Denkmalbegriff anders definiert.
Die Schatzsuche ist rechtlich gesehen nicht bloß die Suche nach der mit Goldmünzen vergrabenen Schatztruhe eines Seeräubers, sondern bereits die Suche nach einer Coca-ColaDose, die Suche nach dem in Deutschland drei millionsten vorhandenen Reichspfennig von 1898 oder der Suche nach im Wald verlorenen Patronenhülsen.
Dabei wird nicht unterschieden, wie die Suche erfolgt. Ob mit den bloßen Augen, einer Wünschelrute, dem zufälligen Graben mit einer Schaufel oder unter Zuhilfenahme eines Metalldetektors. Inwiefern kollidiert also die Schatzsuche in Niedersachsen mit dem Denkmalschutzgesetz (DSchG ND)?
Dabei wird nicht unterschieden, wie die Suche erfolgt. Ob mit den bloßen Augen, einer Wünschelrute, dem zufälligen Graben mit einer Schaufel oder unter Zuhilfenahme eines Metalldetektors. Inwiefern kollidiert also die Schatzsuche in Niedersachsen mit dem Denkmalschutzgesetz (DSchG ND)?