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Nouveauté
Umsatzsteuer. Fristen und Erklärungen
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- Nombre de pages30
- FormatePub
- ISBN978-3-86817-265-2
- EAN9783868172652
- Date de parution02/06/2026
- Protection num.Digital Watermarking
- Taille723 Ko
- Infos supplémentairesepub
- ÉditeurWolters Kluwer Steuertipps Gmb
Résumé
An der Umsatzsteuer kommt kein Selbstständiger vorbei. In unserem Ratgeber zur Umsatzsteuer informieren wir Sie über das Wichtigste aus diesem Steuerbereich. Wir geben Ihnen damit das Grundwissen an die Hand, über das Sie als Unternehmer bei der Umsatzsteuer verfügen sollten.
Sie erfahren zum Beispiel, wann Ihr Unternehmer-Status beginnt und Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Insbesondere der Vorsteuerabzug ist dabei bares Geld wert.
Von daher kann es nur heißen: So früh wie möglich damit beginnen. Und welche Nummern gibt es eigentlich? Wann brauchen Sie die Steuernummer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer? Als Unternehmer sind Sie zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen verpflichtet. Obligatorisch ist zunächst eine Jahreserklärung. Zusätzlich müssen die meisten Selbstständigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln.
Wir informieren Sie, in welchem Turnus Sie Voranmeldungen abzugeben haben. In unserem Ratgeber gehen wir auch auf die Bestandskraft von Umsatzsteuer-Festsetzungen ein. Gewöhnlich kann die Steuerfestsetzung vom Finanzamt noch Jahre später überprüft und rückwirkend geändert werden. Genauso gut kann aber auch ein Unternehmer nachträglich Vorsteuerbeträge geltend machen und dadurch seine Umsatzsteuerschuld rückwirkend senken.
Von daher kann es nur heißen: So früh wie möglich damit beginnen. Und welche Nummern gibt es eigentlich? Wann brauchen Sie die Steuernummer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer? Als Unternehmer sind Sie zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen verpflichtet. Obligatorisch ist zunächst eine Jahreserklärung. Zusätzlich müssen die meisten Selbstständigen Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln.
Wir informieren Sie, in welchem Turnus Sie Voranmeldungen abzugeben haben. In unserem Ratgeber gehen wir auch auf die Bestandskraft von Umsatzsteuer-Festsetzungen ein. Gewöhnlich kann die Steuerfestsetzung vom Finanzamt noch Jahre später überprüft und rückwirkend geändert werden. Genauso gut kann aber auch ein Unternehmer nachträglich Vorsteuerbeträge geltend machen und dadurch seine Umsatzsteuerschuld rückwirkend senken.



