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Sicherstellung personenzentrierter Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Leistungsvereinbarung nach § 125 Abs. 2 SGB IX vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Vertragsrecht der Sozialhilfe
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- Nombre de pages690
- FormatPDF
- ISBN978-3-7841-3836-7
- EAN9783784138367
- Date de parution07/10/2025
- Protection num.Digital Watermarking
- Taille5 Mo
- Infos supplémentairespdf
- ÉditeurLambertus-Verlag
Résumé
Das Bundesteilhabegesetz verlangt einen Paradigmenwechsel der Eingliederungshilfe. Die Institutionenzentrierung der Leistungen soll durch Personenzentrierung ersetzt werden. Der Schlüssel zu dieser fundamentalen Veränderung liegt im Recht der Verträge, die die Träger der Eingliederungshilfe mit den Leistungserbringern schließen. Rosenows Untersuchung zeigt, dass und wie institutionenzentrierte Strukturen leistungsvereinbarungsrechtlich konstruiert und später gegen die Reformen der 1990er Jahre abgesichert wurden.
Ein Schwerpunkt seiner Untersuchung liegt auf der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Leistungsvereinbarungsrecht der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe, die - so sein Ergebnis - bis 2018 der anstaltlichen Denktradition verhaftet blieb und so maßgeblich dazu betrug, dass die Reformen des Sozialhilferechts der 1990er-Jahre in der Praxis unterlaufen werden konnten. Im letzten Teil untersucht der Autor das Leistungsvereinbarungsrecht der reformierten Eingliederungshilfe.
Dabei gilt sein zentrales Interesse der Frage, welche Bedingungen Leistungsvereinbarungen erfüllen müssen, um die Voraussetzungen für personenzentrierte Leistungen der Eingliederungshilfe zu schaffen - wie § 95 SGB IX es verlangt.
Ein Schwerpunkt seiner Untersuchung liegt auf der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Leistungsvereinbarungsrecht der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe, die - so sein Ergebnis - bis 2018 der anstaltlichen Denktradition verhaftet blieb und so maßgeblich dazu betrug, dass die Reformen des Sozialhilferechts der 1990er-Jahre in der Praxis unterlaufen werden konnten. Im letzten Teil untersucht der Autor das Leistungsvereinbarungsrecht der reformierten Eingliederungshilfe.
Dabei gilt sein zentrales Interesse der Frage, welche Bedingungen Leistungsvereinbarungen erfüllen müssen, um die Voraussetzungen für personenzentrierte Leistungen der Eingliederungshilfe zu schaffen - wie § 95 SGB IX es verlangt.




