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Religion in der verrechtlichten Gesellschaft. Rechtskonflikte und öffentliche Kontroversen um Religion als Grenzarbeiten am religiösen Feld
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- Nombre de pages356
- FormatPDF
- ISBN978-3-647-54023-8
- EAN9783647540238
- Date de parution22/10/2014
- Protection num.pas de protection
- Taille2 Mo
- Infos supplémentairespdf
- ÉditeurVandenhoeck & Ruprecht
Résumé
Rechtskonflikte und öffentliche Kontroversen um Religion haben in den westlichen Verfassungsstaaten seit den 1990er Jahren zugenommen. Das vorliegende Buch untersucht ausgewählte jüngere Rechtskonflikte und Kontroversen um Religion innerhalb Deutschlands und deutet sie als >definitionspolitische< Auseinandersetzungen um >Wesen< und >Funktion< des Religiösen. Die Analyse wird historisch eingebettet.
So wird erörtert, wie sich das Recht im Zuge seines Aufstiegs zur leitenden Ordnungsinstanz der Gesellschaft sowie insbes. durch die weltweit wachsende Bedeutung der Grund- und Menschenrechte seit Mitte des 20. Jahrhunderts zu einem bedeutenden Faktor im religiösen Feld entwickeln konnte. Diese rechtshistorische Entwicklung hat zu einer Stärkung des Rechts auf Religionsfreiheit geführt. Das Recht auf Religionsfreiheit birgt jedoch ein Dilemma: Denn das Grundrecht auf Religionsfreiheit kann nur gewährt werden, wenn der Staat definiert, was Religion im Sinne dieses Grundrechts >ist<.
Damit aber greift er in die Freiheit der Religion ein. Wege zu einem definitionspolitisch sensiblen Umgang mit Rechtskonflikten um Religion werden im Schlussteil erwogen.
So wird erörtert, wie sich das Recht im Zuge seines Aufstiegs zur leitenden Ordnungsinstanz der Gesellschaft sowie insbes. durch die weltweit wachsende Bedeutung der Grund- und Menschenrechte seit Mitte des 20. Jahrhunderts zu einem bedeutenden Faktor im religiösen Feld entwickeln konnte. Diese rechtshistorische Entwicklung hat zu einer Stärkung des Rechts auf Religionsfreiheit geführt. Das Recht auf Religionsfreiheit birgt jedoch ein Dilemma: Denn das Grundrecht auf Religionsfreiheit kann nur gewährt werden, wenn der Staat definiert, was Religion im Sinne dieses Grundrechts >ist<.
Damit aber greift er in die Freiheit der Religion ein. Wege zu einem definitionspolitisch sensiblen Umgang mit Rechtskonflikten um Religion werden im Schlussteil erwogen.




