Kants Rechtslehre
Par : ,Formats :
Disponible dans votre compte client Decitre ou Furet du Nord dès validation de votre commande. Le format PDF est :
- Compatible avec une lecture sur My Vivlio (smartphone, tablette, ordinateur)
- Compatible avec une lecture sur liseuses Vivlio
- Pour les liseuses autres que Vivlio, vous devez utiliser le logiciel Adobe Digital Edition. Non compatible avec la lecture sur les liseuses Kindle, Remarkable et Sony
, qui est-ce ?Notre partenaire de plateforme de lecture numérique où vous retrouverez l'ensemble de vos ebooks gratuitement
Pour en savoir plus sur nos ebooks, consultez notre aide en ligne ici
- Nombre de pages192
- FormatPDF
- ISBN3-7873-3172-7
- EAN9783787331727
- Date de parution01/01/2005
- Protection num.Digital Watermarking
- Taille6 Mo
- Infos supplémentairespdf
- ÉditeurMeiner
Résumé
Kants Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre galten seit ihrem Erscheinen 1797 als mehr oder weniger verunglücktes Alterswerk. Bernd Ludwigs Untersuchung beansprucht dagegen, in ihrem ersten Teil den Nachweis zu führen, dass der problematische Zustand der Schrift nicht etwa den nachlassen den Geisteskräften des Autors zuzuschreiben ist, sondern sich vielmehr einer verunglücken Drucklegung verdankt: Zum Druck gelangte ein Manuskript, in dem nicht nur einzelne Textpassagen falsch angeordnet waren, sondern das auch Vorarbeiten enthielt, die für den Druck gar nicht vorgesehen waren.
Anhand von philologischen Indikatoren läßt sich eine Version rekonstruieren, die der von Kant intendierten Textgestalt weitgehend entspricht, ihr zumindest aber wesentlich näher kommt als der Druck von 1797. Im zweiten Teil wird in Gestalt eines analytischen Kommentars feingliedrig die Kantische Argumentation rekonstruiert und auf diesem Wege aufgezeigt, dass das wiederhergestellte Werk tatsächlich die über dreißig Jahre währende Arbeit Kants an seiner Rechtsphilosophie erfolgreich zum Abschluss gebracht hat.
Spuren nachlassender Geisteskräfte sind dabei nicht auszumachen. Vielmehr erweist sich Kant als Autor, der traditionelle Lehrstücke des Naturrechts souverän an seine kritische Grundlegung der praktischen Philosophie anschließt.
Anhand von philologischen Indikatoren läßt sich eine Version rekonstruieren, die der von Kant intendierten Textgestalt weitgehend entspricht, ihr zumindest aber wesentlich näher kommt als der Druck von 1797. Im zweiten Teil wird in Gestalt eines analytischen Kommentars feingliedrig die Kantische Argumentation rekonstruiert und auf diesem Wege aufgezeigt, dass das wiederhergestellte Werk tatsächlich die über dreißig Jahre währende Arbeit Kants an seiner Rechtsphilosophie erfolgreich zum Abschluss gebracht hat.
Spuren nachlassender Geisteskräfte sind dabei nicht auszumachen. Vielmehr erweist sich Kant als Autor, der traditionelle Lehrstücke des Naturrechts souverän an seine kritische Grundlegung der praktischen Philosophie anschließt.
Kants Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre galten seit ihrem Erscheinen 1797 als mehr oder weniger verunglücktes Alterswerk. Bernd Ludwigs Untersuchung beansprucht dagegen, in ihrem ersten Teil den Nachweis zu führen, dass der problematische Zustand der Schrift nicht etwa den nachlassen den Geisteskräften des Autors zuzuschreiben ist, sondern sich vielmehr einer verunglücken Drucklegung verdankt: Zum Druck gelangte ein Manuskript, in dem nicht nur einzelne Textpassagen falsch angeordnet waren, sondern das auch Vorarbeiten enthielt, die für den Druck gar nicht vorgesehen waren.
Anhand von philologischen Indikatoren läßt sich eine Version rekonstruieren, die der von Kant intendierten Textgestalt weitgehend entspricht, ihr zumindest aber wesentlich näher kommt als der Druck von 1797. Im zweiten Teil wird in Gestalt eines analytischen Kommentars feingliedrig die Kantische Argumentation rekonstruiert und auf diesem Wege aufgezeigt, dass das wiederhergestellte Werk tatsächlich die über dreißig Jahre währende Arbeit Kants an seiner Rechtsphilosophie erfolgreich zum Abschluss gebracht hat.
Spuren nachlassender Geisteskräfte sind dabei nicht auszumachen. Vielmehr erweist sich Kant als Autor, der traditionelle Lehrstücke des Naturrechts souverän an seine kritische Grundlegung der praktischen Philosophie anschließt.
Anhand von philologischen Indikatoren läßt sich eine Version rekonstruieren, die der von Kant intendierten Textgestalt weitgehend entspricht, ihr zumindest aber wesentlich näher kommt als der Druck von 1797. Im zweiten Teil wird in Gestalt eines analytischen Kommentars feingliedrig die Kantische Argumentation rekonstruiert und auf diesem Wege aufgezeigt, dass das wiederhergestellte Werk tatsächlich die über dreißig Jahre währende Arbeit Kants an seiner Rechtsphilosophie erfolgreich zum Abschluss gebracht hat.
Spuren nachlassender Geisteskräfte sind dabei nicht auszumachen. Vielmehr erweist sich Kant als Autor, der traditionelle Lehrstücke des Naturrechts souverän an seine kritische Grundlegung der praktischen Philosophie anschließt.







