Hausverkauf. Wann der Staat die Hand aufhält
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- Nombre de pages18
- FormatePub
- ISBN978-3-86817-210-2
- EAN9783868172102
- Date de parution01/03/2024
- Protection num.Digital Watermarking
- Taille564 Ko
- Infos supplémentairesepub
- ÉditeurWolters Kluwer Steuertipps Gmb
Résumé
Wenn Sie Ihre Immobilie veräußern, hängt die Steuerpflicht davon ab, wie Sie Haus oder Wohnung in den letzten Jahren vor dem Verkauf genutzt haben: Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb den zehn Jahren nach der Anschaffung, fällt auf den Veräußerungsgewinn Steuer an. Anders sieht es bei selbst genutzten Gebäuden aus: Die dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verkaufen.
Allerdings müssen Sie in folgenden Fällen zumindest einen Teil Ihres Veräußerungsgewinns versteuern: Ihr Haus war vor dem Verkauf unentgeltlich überlassen, wurde aufgrund eines Wohnrechts oder teilweise als Arbeitszimmer genutzt oder es stand leer.
Besonders aufpassen müssen Sie bei einer Scheidung, einer Schenkung in vorweggenommener Erbfolge oder einer Erbschaft. Damit Ihnen die lange Spekulationsfrist von zehn Jahren nicht zu sehr wehtut, gibt es einige Gestaltungsmöglichkeiten, die wir Ihnen verraten. Außerdem zeigt unser Berechnungsschema, wie Sie Ihren steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn genau ausrechnen können. Dabei können Sie diverse Kosten von Ihrem Veräußerungsgewinn abziehen.
Dazu gehören z.?B. Maklergebühren, Notarkosten, Grundbuchgebühren, eine Vorfälligkeitsentschädigung und Renovierungskosten. Das Ergebnis der Berechnung können Sie dann direkt in die Anlage SO Ihrer Steuererklärung übernehmen.
Besonders aufpassen müssen Sie bei einer Scheidung, einer Schenkung in vorweggenommener Erbfolge oder einer Erbschaft. Damit Ihnen die lange Spekulationsfrist von zehn Jahren nicht zu sehr wehtut, gibt es einige Gestaltungsmöglichkeiten, die wir Ihnen verraten. Außerdem zeigt unser Berechnungsschema, wie Sie Ihren steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn genau ausrechnen können. Dabei können Sie diverse Kosten von Ihrem Veräußerungsgewinn abziehen.
Dazu gehören z.?B. Maklergebühren, Notarkosten, Grundbuchgebühren, eine Vorfälligkeitsentschädigung und Renovierungskosten. Das Ergebnis der Berechnung können Sie dann direkt in die Anlage SO Ihrer Steuererklärung übernehmen.
Wenn Sie Ihre Immobilie veräußern, hängt die Steuerpflicht davon ab, wie Sie Haus oder Wohnung in den letzten Jahren vor dem Verkauf genutzt haben: Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb den zehn Jahren nach der Anschaffung, fällt auf den Veräußerungsgewinn Steuer an. Anders sieht es bei selbst genutzten Gebäuden aus: Die dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verkaufen.
Allerdings müssen Sie in folgenden Fällen zumindest einen Teil Ihres Veräußerungsgewinns versteuern: Ihr Haus war vor dem Verkauf unentgeltlich überlassen, wurde aufgrund eines Wohnrechts oder teilweise als Arbeitszimmer genutzt oder es stand leer.
Besonders aufpassen müssen Sie bei einer Scheidung, einer Schenkung in vorweggenommener Erbfolge oder einer Erbschaft. Damit Ihnen die lange Spekulationsfrist von zehn Jahren nicht zu sehr wehtut, gibt es einige Gestaltungsmöglichkeiten, die wir Ihnen verraten. Außerdem zeigt unser Berechnungsschema, wie Sie Ihren steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn genau ausrechnen können. Dabei können Sie diverse Kosten von Ihrem Veräußerungsgewinn abziehen.
Dazu gehören z.?B. Maklergebühren, Notarkosten, Grundbuchgebühren, eine Vorfälligkeitsentschädigung und Renovierungskosten. Das Ergebnis der Berechnung können Sie dann direkt in die Anlage SO Ihrer Steuererklärung übernehmen.
Besonders aufpassen müssen Sie bei einer Scheidung, einer Schenkung in vorweggenommener Erbfolge oder einer Erbschaft. Damit Ihnen die lange Spekulationsfrist von zehn Jahren nicht zu sehr wehtut, gibt es einige Gestaltungsmöglichkeiten, die wir Ihnen verraten. Außerdem zeigt unser Berechnungsschema, wie Sie Ihren steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn genau ausrechnen können. Dabei können Sie diverse Kosten von Ihrem Veräußerungsgewinn abziehen.
Dazu gehören z.?B. Maklergebühren, Notarkosten, Grundbuchgebühren, eine Vorfälligkeitsentschädigung und Renovierungskosten. Das Ergebnis der Berechnung können Sie dann direkt in die Anlage SO Ihrer Steuererklärung übernehmen.



