Gültigkeit und Nutzen der besonderen juristischen Schlussformen in der Rechtsfortbildung
Par : , , ,Formats :
Disponible dans votre compte client Decitre ou Furet du Nord dès validation de votre commande. Le format PDF est :
- Compatible avec une lecture sur My Vivlio (smartphone, tablette, ordinateur)
- Compatible avec une lecture sur liseuses Vivlio
- Pour les liseuses autres que Vivlio, vous devez utiliser le logiciel Adobe Digital Edition. Non compatible avec la lecture sur les liseuses Kindle, Remarkable et Sony

Notre partenaire de plateforme de lecture numérique où vous retrouverez l'ensemble de vos ebooks gratuitement
Pour en savoir plus sur nos ebooks, consultez notre aide en ligne ici
- Nombre de pages163
- FormatPDF
- ISBN978-3-86234-117-7
- EAN9783862341177
- Date de parution21/07/2010
- Protection num.pas de protection
- Taille1 Mo
- Infos supplémentairespdf
- ÉditeurV&R Unipress
Résumé
Die vorliegende Arbeit untersucht die sogenannten besonderen juristischen Schlussformen unter einer doppelten Fragestellung: Können sie tatsächlich logische Gültigkeit in Anspruch nehmen und spiegeln sie - ihrem Hauptanwendungsgebiet entsprechend - die juristische Problematik der Rechtsfortbildung angemessen wider? In kritischer Auseinandersetzung mit dem bisherigen Meinungsstand werden differenzierte Antworten und neue Lösungsansätze entwickelt.
So kann man z. B. dem Analogieschluss durchaus eine logisch korrekte und juristisch relevante Fassung geben, wenn man ihn nicht als Ähnlichkeitsschluss, sondern als Verallgemeinerungs-verfahren versteht. Generell zeigt sich, dass man niemals unmittelbar aus dem gegebenen Recht auf die Behandlung ungeregelter Fälle schließen kann, sondern dafür immer zusätzliche Prämissen benötigt. Bei allen Schlussformen werden sorgfältig die einzelnen Argumentationsschritte offengelegt, die man durchlaufen muss, um sein jeweiliges Argumentationsziel zu erreichen.
Auf diese Weise trägt die Untersuchung zur Transparenz der juristischen Diskussion in der Rechtsfortbildung bei.
So kann man z. B. dem Analogieschluss durchaus eine logisch korrekte und juristisch relevante Fassung geben, wenn man ihn nicht als Ähnlichkeitsschluss, sondern als Verallgemeinerungs-verfahren versteht. Generell zeigt sich, dass man niemals unmittelbar aus dem gegebenen Recht auf die Behandlung ungeregelter Fälle schließen kann, sondern dafür immer zusätzliche Prämissen benötigt. Bei allen Schlussformen werden sorgfältig die einzelnen Argumentationsschritte offengelegt, die man durchlaufen muss, um sein jeweiliges Argumentationsziel zu erreichen.
Auf diese Weise trägt die Untersuchung zur Transparenz der juristischen Diskussion in der Rechtsfortbildung bei.
Die vorliegende Arbeit untersucht die sogenannten besonderen juristischen Schlussformen unter einer doppelten Fragestellung: Können sie tatsächlich logische Gültigkeit in Anspruch nehmen und spiegeln sie - ihrem Hauptanwendungsgebiet entsprechend - die juristische Problematik der Rechtsfortbildung angemessen wider? In kritischer Auseinandersetzung mit dem bisherigen Meinungsstand werden differenzierte Antworten und neue Lösungsansätze entwickelt.
So kann man z. B. dem Analogieschluss durchaus eine logisch korrekte und juristisch relevante Fassung geben, wenn man ihn nicht als Ähnlichkeitsschluss, sondern als Verallgemeinerungs-verfahren versteht. Generell zeigt sich, dass man niemals unmittelbar aus dem gegebenen Recht auf die Behandlung ungeregelter Fälle schließen kann, sondern dafür immer zusätzliche Prämissen benötigt. Bei allen Schlussformen werden sorgfältig die einzelnen Argumentationsschritte offengelegt, die man durchlaufen muss, um sein jeweiliges Argumentationsziel zu erreichen.
Auf diese Weise trägt die Untersuchung zur Transparenz der juristischen Diskussion in der Rechtsfortbildung bei.
So kann man z. B. dem Analogieschluss durchaus eine logisch korrekte und juristisch relevante Fassung geben, wenn man ihn nicht als Ähnlichkeitsschluss, sondern als Verallgemeinerungs-verfahren versteht. Generell zeigt sich, dass man niemals unmittelbar aus dem gegebenen Recht auf die Behandlung ungeregelter Fälle schließen kann, sondern dafür immer zusätzliche Prämissen benötigt. Bei allen Schlussformen werden sorgfältig die einzelnen Argumentationsschritte offengelegt, die man durchlaufen muss, um sein jeweiliges Argumentationsziel zu erreichen.
Auf diese Weise trägt die Untersuchung zur Transparenz der juristischen Diskussion in der Rechtsfortbildung bei.