Ethik der Rechtsordnung. Staat, Grundrechte und Religionen im Licht der Rechtsethik

Par : Hartmut Kreß
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  • Nombre de pages336
  • FormatPDF
  • ISBN978-3-17-023112-2
  • EAN9783170231122
  • Date de parution01/12/2011
  • Protection num.Digital Watermarking
  • Taille1 Mo
  • Infos supplémentairespdf
  • ÉditeurKohlhammer

Résumé

Gegenwärtig ist der Staat in eine Legitimationskrise geraten. In der Rechtsordnung zeigen sich Tendenzen der Erosion. Gleichzeitig hat der Rechtsstaat epochale Herausforderungen zu bewältigen, die aus dem heutigen religiös-weltanschaulichen Pluralismus oder aus der Dynamik des technischen Fortschritts resultieren. Was bedeutet dies für die Rechtsethik? Es gilt, die Basis der Rechtsordnung - Menschenwürde und die individuellen Freiheitsrechte - gegenwartsgemäß auszulegen und fortzuentwickeln.
Die Funktionen des Rechts sind neu zu durchdenken: Wahrung von Gerechtigkeit und von Rechtssicherheit, Zweckmäßigkeit bei der Gestaltung von Rechtsgütern, Eröffnung tragfähiger Kompromisse und - nicht zuletzt - die Förderung von Toleranz. Kreß erörtert ethische Grundlagen der Rechtsordnung und geht dabei auf Fragen des Religions- und Weltanschauungsrechts, des Gesundheitsrechts und auf andere Rechtsbereiche ein.
Gegenwärtig ist der Staat in eine Legitimationskrise geraten. In der Rechtsordnung zeigen sich Tendenzen der Erosion. Gleichzeitig hat der Rechtsstaat epochale Herausforderungen zu bewältigen, die aus dem heutigen religiös-weltanschaulichen Pluralismus oder aus der Dynamik des technischen Fortschritts resultieren. Was bedeutet dies für die Rechtsethik? Es gilt, die Basis der Rechtsordnung - Menschenwürde und die individuellen Freiheitsrechte - gegenwartsgemäß auszulegen und fortzuentwickeln.
Die Funktionen des Rechts sind neu zu durchdenken: Wahrung von Gerechtigkeit und von Rechtssicherheit, Zweckmäßigkeit bei der Gestaltung von Rechtsgütern, Eröffnung tragfähiger Kompromisse und - nicht zuletzt - die Förderung von Toleranz. Kreß erörtert ethische Grundlagen der Rechtsordnung und geht dabei auf Fragen des Religions- und Weltanschauungsrechts, des Gesundheitsrechts und auf andere Rechtsbereiche ein.