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Erkenntnisse von Fachkommissionen - Chance einer umfassenden Überprüfung oder Instrument der Repression? Psychiatrische Gutachten im Fokus des Bundesgerichts - Gerechtfertigte Strenge oder zu hohe Anforderungen?
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- Nombre de pages122
- FormatPDF
- ISBN978-3-7272-3016-5
- EAN9783727230165
- Date de parution02/06/2017
- Protection num.Digital Watermarking
- Taille2 Mo
- Infos supplémentairespdf
- ÉditeurStampfli
Résumé
Immer wieder geben die Entscheidungsgrundlagen für Massnahmen, nicht zuletzt die Empfehlungen der Fachkommissionen, zu Diskussionen Anlass. Von den einen werden diese Kommissionen als gelungene Idee gepriesen, an einen Fall unabhängig und interdisziplinär heranzugehen. Andere beobachten in der Praxis, dass immer wieder Lockerungs- und Entlassungsentscheide durch Fachkommissionen verzögert oder verhindert werden und finden die Vorgehensweise der Kommission intransparent.
Von juristischer Seite wird immer wieder auch das Verfahren innerhalb der Kommissionstätigkeit beanstandet. Nicht weniger intensiv ist im juristischen Alltag die Diskussion psychiatrischer Gutachten. Während unter materiellen Gesichtspunkten die Praxis zum Massnahmenrecht vor dem Hintergrund eines dominierenden Sicherheitsdenkens relativ starr ist, fällt in diesem Bereich eine Fokussierung des Bundesgerichts auf formelle Fragen auf.
Besonders in Kreisen der Psychiatrie stösst dies nicht auf grosses Verständnis. Es lohnte sich in diesem Zusammenhang, die Diskussion der Frage nach der Kompetenzverteilung zwischen psychiatrischen Sachverständigen und Justizangehörigen, nochmals aufzunehmen.
Von juristischer Seite wird immer wieder auch das Verfahren innerhalb der Kommissionstätigkeit beanstandet. Nicht weniger intensiv ist im juristischen Alltag die Diskussion psychiatrischer Gutachten. Während unter materiellen Gesichtspunkten die Praxis zum Massnahmenrecht vor dem Hintergrund eines dominierenden Sicherheitsdenkens relativ starr ist, fällt in diesem Bereich eine Fokussierung des Bundesgerichts auf formelle Fragen auf.
Besonders in Kreisen der Psychiatrie stösst dies nicht auf grosses Verständnis. Es lohnte sich in diesem Zusammenhang, die Diskussion der Frage nach der Kompetenzverteilung zwischen psychiatrischen Sachverständigen und Justizangehörigen, nochmals aufzunehmen.











