Die verfassungs - und dreistufentestkonforme Auslegung der Schranken des Urheberrechts – zugleich eine Überprüfung von § 52b UrhG

Par : Johannes Reschke, Haimo Schack
Offrir maintenant
Ou planifier dans votre panier
Disponible dans votre compte client Decitre ou Furet du Nord dès validation de votre commande. Le format PDF est :
  • Compatible avec une lecture sur My Vivlio (smartphone, tablette, ordinateur)
  • Compatible avec une lecture sur liseuses Vivlio
  • Pour les liseuses autres que Vivlio, vous devez utiliser le logiciel Adobe Digital Edition. Non compatible avec la lecture sur les liseuses Kindle, Remarkable et Sony
Logo Vivlio, qui est-ce ?

Notre partenaire de plateforme de lecture numérique où vous retrouverez l'ensemble de vos ebooks gratuitement

Pour en savoir plus sur nos ebooks, consultez notre aide en ligne ici
C'est si simple ! Lisez votre ebook avec l'app Vivlio sur votre tablette, mobile ou ordinateur :
Google PlayApp Store
  • Nombre de pages190
  • FormatPDF
  • ISBN978-3-86234-656-1
  • EAN9783862346561
  • Date de parution06/10/2010
  • Protection num.pas de protection
  • Taille1 Mo
  • Infos supplémentairespdf
  • ÉditeurV&R Unipress

Résumé

Grundrechtlich geschützte Urheberinteressen werden begrenzt durch die Schranken der §§ 44a ff. UrhG. Der Gesetzgeber fördert durch sie berechtigte Nutzerinteressen und gesellschaftspolitische Ziele. Technische Entwicklungen und neue Werknutzungsarten wirken sich allerdings auf die Eingriffsintensität der Schranken aus. Sie stellen die Gerichte mit der fortschreitenden Digitalisierung vor die Herausforderung, einen angemessenen Interessenausgleich zu gewährleisten.
Dabei sind verfassungsrechtlich garantierte Grundrechtspositionen und der Dreistufentest der Harmonisierungsrichtlinie zu beachten. Johannes Reschke vergleicht diese Anforderungen an urheberrechtliche Schranken und bietet dem Rechtsanwender einen Leitfaden für eine verfassungs- und dreistufentestkonforme Auslegung. Beispielhaft wird § 52b UrhG untersucht, der die Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven gestattet.
Die Voraussetzungen von § 52b UrhG werden ausführlich dargestellt und eine Ausgestaltung von elektronischen Leseplätzen skizziert, die verfassungsrechtlichen Anforderungen und dem Dreistufentest entspricht.
Grundrechtlich geschützte Urheberinteressen werden begrenzt durch die Schranken der §§ 44a ff. UrhG. Der Gesetzgeber fördert durch sie berechtigte Nutzerinteressen und gesellschaftspolitische Ziele. Technische Entwicklungen und neue Werknutzungsarten wirken sich allerdings auf die Eingriffsintensität der Schranken aus. Sie stellen die Gerichte mit der fortschreitenden Digitalisierung vor die Herausforderung, einen angemessenen Interessenausgleich zu gewährleisten.
Dabei sind verfassungsrechtlich garantierte Grundrechtspositionen und der Dreistufentest der Harmonisierungsrichtlinie zu beachten. Johannes Reschke vergleicht diese Anforderungen an urheberrechtliche Schranken und bietet dem Rechtsanwender einen Leitfaden für eine verfassungs- und dreistufentestkonforme Auslegung. Beispielhaft wird § 52b UrhG untersucht, der die Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven gestattet.
Die Voraussetzungen von § 52b UrhG werden ausführlich dargestellt und eine Ausgestaltung von elektronischen Leseplätzen skizziert, die verfassungsrechtlichen Anforderungen und dem Dreistufentest entspricht.