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Besoldungstabellen für Landesbeamte und Kommunalbeamte in Baden-Württemberg. mit den Erhöhungen für 2022
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- Nombre de pages96
- FormatPDF
- ISBN978-3-415-07444-6
- EAN9783415074446
- Date de parution04/07/2023
- Protection num.Digital Watermarking
- Taille835 Ko
- Infos supplémentairespdf
- ÉditeurIboorberg
Résumé
Besoldungstabellen auf einen Blick
Die Broschüre bietet wie gewohnt einen schnellen Überblick über die einzelnen Besoldungs-Kategorien sowie über alle Sonderregelungen der Besoldungsbezüge. Zugleich finden sich vertiefende Informationen über die Entwicklung der Besoldungshöhen, über Sonderregelungen und über die Zusammensetzung von Grundgehalt und den jeweiligen Leistungsstufen. Neue Tabellen geben Auskunft über Mindesthöchstgrenzen, Mindestversorgungsbezüge und Familienzuschläge.
Anpassungen für das Jahr 2022
Mit dem Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) wurde die Besoldungsanpassung für das Jahr 2022 normiert.
Grundlegende Neustrukturierung
Um das bewährte Buch übersichtlich und kostengünstig zu halten, war eine grundlegende Neustrukturierung unumgänglich.
Die Anwender sollen auch weiterhin möglichst schnell und unkompliziert auf alle wesentlichen Informationen zugreifen können. Mit Gesetzesauszügen Der Gesetzestext des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2022 wird auszugsweise unter Abschnitt II wiedergegeben. Hier sind die prozentuale Erhöhung sowie die davon umfassten Bezügebestandteile ersichtlich. Unter Abschnitt III erfolgt ebenfalls auszugsweise die Gesetzesbegründung zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022.
Hier ist besonders auf die Begründung zur Umsetzung einer Alimentation, die mit Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz vereinbar ist, hinzuweisen. Mit Erläuterungen Vor dem Tabellenteil befinden sich die Anmerkungen zu Besoldung, Kindergeld und Versorgung. Hier erfolgen kurze Erläuterungen zu Besoldungsbestandteilen wie Grundgehalt, Familienzuschlag, Strukturzulage, Amts- und Stellenzulagen. Aber auch zum Kindergeld, zu den Anwärtern, zur Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher sowie zum Unfallausgleich, der Mindestversorgung, der Mindesthöchstgrenze und anderen Tatbeständen mit finanziellen Auswirkungen werden kurze Erläuterungen gegeben. Mit Tabellenteil Anschließend folgt der Tabellenteil, dem ebenfalls kurze Anmerkungen vorangestellt sind.
Der Tabellenteil umfasst schwerpunktmäßig das Kalenderjahr 2022, da das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 vom 15. November 2022 (GBl. S. 540) die Betragswerte ab dem 1. Dezember 2022 enthält. Bei jeder Tabelle im Buch wird zur Klarheit aber angegeben, ab wann die Tabellenwerte gelten.
Die Anwender sollen auch weiterhin möglichst schnell und unkompliziert auf alle wesentlichen Informationen zugreifen können. Mit Gesetzesauszügen Der Gesetzestext des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2022 wird auszugsweise unter Abschnitt II wiedergegeben. Hier sind die prozentuale Erhöhung sowie die davon umfassten Bezügebestandteile ersichtlich. Unter Abschnitt III erfolgt ebenfalls auszugsweise die Gesetzesbegründung zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2022.
Hier ist besonders auf die Begründung zur Umsetzung einer Alimentation, die mit Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz vereinbar ist, hinzuweisen. Mit Erläuterungen Vor dem Tabellenteil befinden sich die Anmerkungen zu Besoldung, Kindergeld und Versorgung. Hier erfolgen kurze Erläuterungen zu Besoldungsbestandteilen wie Grundgehalt, Familienzuschlag, Strukturzulage, Amts- und Stellenzulagen. Aber auch zum Kindergeld, zu den Anwärtern, zur Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher sowie zum Unfallausgleich, der Mindestversorgung, der Mindesthöchstgrenze und anderen Tatbeständen mit finanziellen Auswirkungen werden kurze Erläuterungen gegeben. Mit Tabellenteil Anschließend folgt der Tabellenteil, dem ebenfalls kurze Anmerkungen vorangestellt sind.
Der Tabellenteil umfasst schwerpunktmäßig das Kalenderjahr 2022, da das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 vom 15. November 2022 (GBl. S. 540) die Betragswerte ab dem 1. Dezember 2022 enthält. Bei jeder Tabelle im Buch wird zur Klarheit aber angegeben, ab wann die Tabellenwerte gelten.








