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Annette Malottke

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Notfallsanitätergesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Nach langjähriger Diskussion und intensiven Vorbereitungen ist das Notfallsanitätergesetz 2014 in Kraft getreten. Damit wurde die zweijährige Ausbildung zur Rettungsassistentin und zum Rettungsassistenten, die im Rettungsassistentengesetz geregelt wurde, auf eine völlig neue Rechtsgrundlage gestellt. Die nunmehr dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter ersetzt die Rettungsassistenzausbildung und wurde nach dem Vorbild der Gesetze für die Pflegeberufe (Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz) komplett neu gestaltet.
In diesem Kommentar werden die rechtlichen Bestimmungen für die Berufsausbildung und Berufszulassung ausführlich dargestellt und auf leicht verständliche Weise erläutert.
Ein unverzichtbares Nachschlagewerk für Auszubildende, Lehrende, Personalverwaltungen und betriebliche Interessenvertretungen.
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Nach langjähriger Diskussion und intensiven Vorbereitungen ist das Notfallsanitätergesetz 2014 in Kraft getreten. Damit wurde die zweijährige Ausbildung zur Rettungsassistentin und zum Rettungsassistenten, die im Rettungsassistentengesetz geregelt wurde, auf eine völlig neue Rechtsgrundlage gestellt. Die nunmehr dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter ersetzt die Rettungsassistenzausbildung und wurde nach dem Vorbild der Gesetze für die Pflegeberufe (Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz) komplett neu gestaltet.
In diesem Kommentar werden die rechtlichen Bestimmungen für die Berufsausbildung und Berufszulassung ausführlich dargestellt und auf leicht verständliche Weise erläutert.
Ein unverzichtbares Nachschlagewerk für Auszubildende, Lehrende, Personalverwaltungen und betriebliche Interessenvertretungen.
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