- Accueil /
- Ulrich Eisenhardt
Ulrich Eisenhardt

Dernière sortie
Kaiserliche Gerichtsprivilegien
Ulrich Eisenhardt wertet die Quellen zur Rechtsprechung der obersten Gerichte im Alten Reich zu den Gerichtsprivilegien aus und gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass die Gerichtsverfassung des Reiches seit dem Mittelalter von den Gerichtsprivilegien, die der König bzw. Kaiser verlieh, geprägt war, ohne dass es eine nennenswerte Gesetzgebung gegeben hätte. Mit Hilfe der Gerichtsprivilegien versuchte man, Gerichtszuständigkeiten für die Rechtsuchenden in Regeln zu fassen, die den Zugang zu den erstinstanzlichen Gerichten und später auch die Appellationsmöglichkeiten bestimmten.
Auch die Abgrenzung zwischen weltlicher und geistlicher Gerichtsbarkeit spielte dabei eine bedeutende Rolle. Erst in einem sich in der neueren Zeit verstärkenden Prozess verdrängten Gesetze die Privilegien, nachdem lange Zeit ein Nebeneinander von gesetzlichen Bestimmungen und Privilegien als Rechtsquellen bei gleichem Regelungsinhalt geherrscht hatte. Nicht zu unterschätzen ist der Beitrag, den die Gerichtsprivilegien zur Territorialisierung des Gerichtswesens und damit zur Ausbildung föderalistischer Strukturen geleistet haben.
Auch die Abgrenzung zwischen weltlicher und geistlicher Gerichtsbarkeit spielte dabei eine bedeutende Rolle. Erst in einem sich in der neueren Zeit verstärkenden Prozess verdrängten Gesetze die Privilegien, nachdem lange Zeit ein Nebeneinander von gesetzlichen Bestimmungen und Privilegien als Rechtsquellen bei gleichem Regelungsinhalt geherrscht hatte. Nicht zu unterschätzen ist der Beitrag, den die Gerichtsprivilegien zur Territorialisierung des Gerichtswesens und damit zur Ausbildung föderalistischer Strukturen geleistet haben.
Ulrich Eisenhardt wertet die Quellen zur Rechtsprechung der obersten Gerichte im Alten Reich zu den Gerichtsprivilegien aus und gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass die Gerichtsverfassung des Reiches seit dem Mittelalter von den Gerichtsprivilegien, die der König bzw. Kaiser verlieh, geprägt war, ohne dass es eine nennenswerte Gesetzgebung gegeben hätte. Mit Hilfe der Gerichtsprivilegien versuchte man, Gerichtszuständigkeiten für die Rechtsuchenden in Regeln zu fassen, die den Zugang zu den erstinstanzlichen Gerichten und später auch die Appellationsmöglichkeiten bestimmten.
Auch die Abgrenzung zwischen weltlicher und geistlicher Gerichtsbarkeit spielte dabei eine bedeutende Rolle. Erst in einem sich in der neueren Zeit verstärkenden Prozess verdrängten Gesetze die Privilegien, nachdem lange Zeit ein Nebeneinander von gesetzlichen Bestimmungen und Privilegien als Rechtsquellen bei gleichem Regelungsinhalt geherrscht hatte. Nicht zu unterschätzen ist der Beitrag, den die Gerichtsprivilegien zur Territorialisierung des Gerichtswesens und damit zur Ausbildung föderalistischer Strukturen geleistet haben.
Auch die Abgrenzung zwischen weltlicher und geistlicher Gerichtsbarkeit spielte dabei eine bedeutende Rolle. Erst in einem sich in der neueren Zeit verstärkenden Prozess verdrängten Gesetze die Privilegien, nachdem lange Zeit ein Nebeneinander von gesetzlichen Bestimmungen und Privilegien als Rechtsquellen bei gleichem Regelungsinhalt geherrscht hatte. Nicht zu unterschätzen ist der Beitrag, den die Gerichtsprivilegien zur Territorialisierung des Gerichtswesens und damit zur Ausbildung föderalistischer Strukturen geleistet haben.
Les livres de Ulrich Eisenhardt

Gesellschaftsrecht I. Recht der Personengesellschaften, eBook. Mit Grundzügen des GmbH- und des Aktienrechts
Ulrich Eisenhardt, Ulrich Wackerbarth, Eisenhardt Wackerbarth
E-book
23,99 €

Gesellschaftsrecht II. Recht der Kapitalgesellschaften. Mit Bezügen zum Bilanz-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht
Ulrich Wackerbarth, Ulrich Eisenhardt
E-book
25,99 €
