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Roman Götze

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Die BauGB-Novelle zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung - der "Wohnungsbauturbo"
Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ("Wohnungsbauturbo") hat der Bund das Baugesetzbuch (BauGB) geändert, um den Wohnungsbau gezielt anzukurbeln. Kern der Novelle ist § 246e BauGB, einer befristeten Experimentierklausel, die unter spezifischen Voraussetzungen ggf. sogar im Außenbereich (§ 35 BauGB) Wohnungsbauvorhaben ermöglicht. Weitere Neuregelungen, die kommentiert und eingeordnet werden:
- § 31 III BauGB (Befreiung für Wohnungsbauvorhaben),
- Abweichungen gem.
§ 34 IIIa und IIIb BauGB, - Zustimmung der Gemeinde, § 36a BauGB, - neue Lärmschutzfestsetzungen gem. § 9 I Nr. 23a BauGB. Das Buch richtet sich an alle, die mit Wohnungsbauvorhaben beratend, forschend, lehrend, lernend oder fallentscheidend befasst sind, also Bauaufsichtsbehörden, Kommunal- und Umweltverwaltungen, Architekten, Planungsbüros, Schallgutachter und Bauherren.
§ 34 IIIa und IIIb BauGB, - Zustimmung der Gemeinde, § 36a BauGB, - neue Lärmschutzfestsetzungen gem. § 9 I Nr. 23a BauGB. Das Buch richtet sich an alle, die mit Wohnungsbauvorhaben beratend, forschend, lehrend, lernend oder fallentscheidend befasst sind, also Bauaufsichtsbehörden, Kommunal- und Umweltverwaltungen, Architekten, Planungsbüros, Schallgutachter und Bauherren.
Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ("Wohnungsbauturbo") hat der Bund das Baugesetzbuch (BauGB) geändert, um den Wohnungsbau gezielt anzukurbeln. Kern der Novelle ist § 246e BauGB, einer befristeten Experimentierklausel, die unter spezifischen Voraussetzungen ggf. sogar im Außenbereich (§ 35 BauGB) Wohnungsbauvorhaben ermöglicht. Weitere Neuregelungen, die kommentiert und eingeordnet werden:
- § 31 III BauGB (Befreiung für Wohnungsbauvorhaben),
- Abweichungen gem.
§ 34 IIIa und IIIb BauGB, - Zustimmung der Gemeinde, § 36a BauGB, - neue Lärmschutzfestsetzungen gem. § 9 I Nr. 23a BauGB. Das Buch richtet sich an alle, die mit Wohnungsbauvorhaben beratend, forschend, lehrend, lernend oder fallentscheidend befasst sind, also Bauaufsichtsbehörden, Kommunal- und Umweltverwaltungen, Architekten, Planungsbüros, Schallgutachter und Bauherren.
§ 34 IIIa und IIIb BauGB, - Zustimmung der Gemeinde, § 36a BauGB, - neue Lärmschutzfestsetzungen gem. § 9 I Nr. 23a BauGB. Das Buch richtet sich an alle, die mit Wohnungsbauvorhaben beratend, forschend, lehrend, lernend oder fallentscheidend befasst sind, also Bauaufsichtsbehörden, Kommunal- und Umweltverwaltungen, Architekten, Planungsbüros, Schallgutachter und Bauherren.

